WALPURGISFEUER 2023
Für das Abbrennen eines Walpurgisfeuers stehen unter der Rubrik → Rathaus und Stadtpolitik → Rathaus online → Ordnungsamt → Formulare > Antrag auf Walpurgisfeuer zur Verfügung.
Annahmeschluss für vollständig ausgefüllte Anträge ist der 27.04.2023 um 12:00 Uhr. Die Bearbeitung des Antrages ist mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro verbunden. Diese fallen auch dann an, wenn die bereits beschiedenen Walpurgisfeuer z.B. aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht abgebrannt werden dürfen. Beabsichtigte Feuer sind aufgrund von Kontrollzwecken und des Tierschutzes erst ab dem 28.04.2023 zu einem Walpurgisfeuer aufzustapeln.
Keiner Erlaubnis bedürfen Koch-, Wärme- und Grillfeuer mit handelsüblichen Grillmaterialien oder trockenem; unbehandeltem Holz in handelsüblichen Geräten, wie Feuerkörben oder Feuerschalen im eigenen Grundstück.
Aber auch hier gilt, dass das Verbrennen von Pflanzenabfällen und anderer Abfälle unzulässig ist.