Projektförderung: „Inklusive Teilhabe“
Förderaufruf der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Erzgebirgskreises auf der Grundlage des § 6 der Sächsischen Kommunal-Pauschalen-Verordnung zur Antragstellung für die Förderung von Projekten für mehr Inklusion.
Für den Erzgebirgskreis wird eine Zuwendung in Höhe von ca. 80.000 Euro zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen bereitgestellt.
Anträge für das Jahr 2024 können bis 15. März 2024 gestellt werden. Später eingehende Anträge werden als Nachantrag behandelt und können nur berücksichtigt werden, wenn nach Bearbeitung der fristgerecht eingereichten Anträge noch Fördermittel zur Verfügung stehen.