Elternbeiträge für Kindertagesstätten
Auf Grund der Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ist ein Besuch dieser Einrichtungen für die meisten Kinder derzeit nicht möglich. Aus diesem Grund wird der Monat April für die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten, d.h. Krippe, Kindergarten und Hort beitragsfrei gestellt. Elternbeiträge sind für April folglich nicht zu bezahlen. Das gilt auch, wenn Sie für ihr Kind die Möglichkeit der Notbetreuung in Anspruch nehmen. Sollten dennoch Zahlungen, z.B. auf Grund bestehender Daueraufträge, eingehen, werden diese natürlich zurück erstattet. Die Stadtverwaltung hat diese Verfahrensweise auch mit den freien Trägern abgestimmt, so dass für alle Kindertagesstätten im Stadtgebiet einheitlich vorgegangen wird.