Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Glück

auf!

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Regelungen für Walpurgisfeuer 2020

Regelungen für Walpurgisfeuer 2020 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Regelungen für Walpurgisfeuer 2020

Die Bürgermeister des Erzgebirgskreises haben sich darauf verständigt, dass es in diesem Jahr am 30.04.2020 grundsätzlich keine genehmigungspflichtigen Feuer (Walpurgisfeuer, Lagerfeuer) geben wird.
Alle bereits vorliegenden Anträge werden nicht beschieden, denn sowohl eine Genehmigung als auch eine Absage wären mit Gebühren verbunden. Erlaubnisfrei sind Koch-und Grillfeuer mit handelsüblichen Grillmaterialien und trockenem Holz in handelsüblichen Geräten (Feuerschale) im eigenen Grundstück.
Angesichts der Herausforderung im Zusammenhang mit der Corona Pandemie in den letzten Tagen und für die kommende Zeit ist es für uns alle wichtig, alles durch verantwortungsbewusstes Handeln zu tun, um eine weitere Verbreitung des Corona Virus zu verhindern und für die bestmögliche Sicherheit aller zu sorgen. Traditionsfeuer, wie das Walpurgisfeuer oder auch Lagerfeuer führt man in der Regel nicht nur für sich allein durch. Vielmehr laden diese dazu ein, gemeinsam diese Tradition zu begehen oder am Lagerfeuer zu sitzen.
Im Sinne der Gesundheit und des Schutzes unserer Bürgerinnen und Bürger tragen wir mit dem Verzicht unseren Teil dazu bei, um die Verbreitung des Corona Virus in Deutschland bestmöglich einzudämmen.
Ich bitte daher um Verständnis für die Festlegung, dass am 30.04.2020 keine erlaubnispflichtigen privaten oder öffentlichen Feuer in Schneeberg stattfinden.

 

Schneeberg 20.04.2020
Der Bürgermeister