Öffnung der Trauerhalle ab 27.04.2020
Durch die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 17.04.2020, welche am 20.04.2020 in Kraft getreten ist, wird u. A. auch die Nutzung der Trauerhalle für Zusammenkünfte bis 15 Besucher für möglich erachtet.
Aus diesem Grund erfolgt unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Öffnung des großen Saales zur Nutzung ab dem 27.04.2020.
Die Bestuhlung der Trauerhalle wird entsprechend angepasst, so dass die Gesamtteilnehmerzahl von 15 Personen nicht überschritten und ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird.
Desinfektionsmöglichkeiten werden vor Ort zur Verfügung gestellt.
Wir bitten alle im Objekt tätigen Unternehmen und die Trauergäste um Beachtung der Nutzungsvorgaben!