Neue Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises
Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat eine neue Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis erlassen und amtlich bekannt gemacht. Diese neue Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, dem 29. Dezember 2020, in Kraft.
Die „Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Untersagung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen vom 28. Dezember 2020“ wurde im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 59/2020 vom 28.12.2020, auf www.erzgebirgskreis.de veröffentlicht.
Den Link dazu finden Sie unten in der Linkbox.