Regelungen für Lager- und Walpurgisfeuer am 30. April 2021
Traditionsfeuer, wie Walpurgisfeuer oder auch Lagerfeuer führt man in der Regel nicht nur für sich alleine durch, vielmehr laden diese dazu ein, gemeinsam in Familie, mit Freunden und Bekannten diese Tradition zu pflegen oder am Lagerfeuer zu sitzen.
Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie und den von der Staatsregierung erlassenen Regelungen werden für den 30. April 2021 grundsätzlich keine erlaubnispflichtigen Feuer (Lagerfeuer und Walpurgisfeuer) im Stadtgebiet Schneeberg genehmigt.
Walpurgisfeuer sind nach § 4 Abs. 2 Nr. 20 der SächsCoronaSchVO vom 29. März 2021 Veranstaltungen und damit untersagt.