PRAXISPARTNER IN DER HEIMAT
Das Studium am Fachbereich Allgemeine Verwaltung bereitet auf eine anspruchsvolle Sachbearbeitung und mittlere Führungsfunktionen in der Landes- und Kommunalverwaltung vor. Vielfältige Berufschancen für vergleichbare Aufgaben bieten sich den Absolventen beispielsweise auch in öffentlichen Unternehmen, gemeinnützigen und kirchlichen Einrichtungen sowie in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder als Dienstleister für Träger öffentlicher Aufgaben tätig sind.
Auf Grund der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sind die Inhalte des Bachelorstudiengangs so angelegt, dass die Studenten nicht nur Gesetze und andere Rechtsvorschriften kennen und auslegen können, sondern auch mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten umzugehen wissen, Projekte planen und durchführen sowie politische Entscheidungen vorbereiten können.
Wer diesen Studiengang absolvieren möchte, sollte Interesse an Rechtsfragen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen besitzen sowie über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit verfügen, sowohl eigenständig als auch im Team arbeiten zu können.
Zu den Tätigkeitsfeldern, in denen die Absolventen des Bachelorstudiengangs Allgemeine Verwaltung konkret zum Einsatz kommen können, zählen zum Beispiel:
Gestaltung wirtschaftlicher und bürgerfreundlicher Arbeitsabläufe und Umsetzung von Konzepten zur Verbesserung und Veränderung im Organisationsbereich,
Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Beschäftigten einer Behörde, Gewinnung und Einstellung neuer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie Organisation von Personalentwicklungsmaßnahmen,
Entscheidung über Zuwendungen an Bedürftige oder über Kosten der Heimunterbringung von Kindern im sozialen Bereich,
Beratung von Bauherren und Bearbeitung von Baugesuchen, Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und Überwachung der Bauausführung im Bereich Baurecht,
Überwachung des Umweltschutzes im Umweltbereich, Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und den Entwurf eines Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanes einer staatlichen Behörde oder einer Gemeinde.