Änderung Parkgebührenverodnung
Termin: ab dem 01.06.2024
Ort: Schneeberg, gebührenpflichtige Parkplätze
Gegenstand: Änderung Parkgebührenverordnung
Die Parkgebührenverordnung der Stadt Schneeberg wurde neu gefasst und wurde vollständig im Schneeberger Stadtanzeiger vom 02.05.2024 bekanntgemacht.
Zur allgemeinen Information möchten wir noch einmal auf die inhaltlichen Schwerpunkte hinweisen:
Tarifzonen und Bewirtschaftungszeit
Die Parkflächen werden in folgende zwei Tarifzonen gegliedert:
Tarifzone 1: Markt inkl. am Rathaus sowie Fürstenplatz
Tarifzone 2: Topfmarkt, Topfmarktgasse, Ritterstraße und Seminarstraße
Die Bewirtschaftungszeit wird Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgesetzt.
Höhe der Parkgebühren
Für das Parken auf Parkflächen… werden folgende Gebühren erhoben:
Tarifzone 1:
je angefangene halbe Stunde 1,00 EUR
Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden.
Tarifzone 2:
Das Parken ist in der ersten halben Stunde gebührenfrei.
Nach dem gebührenfreien Zeitraum werden Parkgebühren erhoben:
je angefangene halbe Stunde 0,50 EUR
Die Höchstparkdauer beträgt 4 Stunden.