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ACHTUNG BAUSTELLE

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Bild zur Meldung: ACHTUNG BAUSTELLE

Halbseitige Sperrung der B169 und Vollsperrung der Marienstraße zur B169

 

BAUZEIT: 26.08.2024 – 17.04.2025

Am Montag, dem 26.08.2024, beginnen die Bauarbeiten an der Kreuzung B169/Marienstraße durch die Firma Wolfgang Günther & Söhne GmbH & Co. KG aus Langenweißbach. Hauptsächlich zum Anbau einer Linksabbiegerspur am Knotenpunkt B169 in Richtung Marienstraße werden die Einschränkungen für das Baufeld selbst (inkl. Buswendeschleife) sowie für die Baustelleneinrichtung erforderlich. Die Maßnahme beinhaltet weiterhin die Verlegung der Busbucht (Fahrtrichtung Rodewisch) zwischen Einmündung Feldstraße und Einmündung Kirchsteig zur Optimierung für den ÖPNV. 
In dem Zusammenhang erfolgen ebenso die Erneuerung der Lichtsignalanlage, die Um- und Neuverlegung von Versorgungsleitungen, die Anpassung der Verkehrsbeschilderung und abschließend zur Beseitigung bestehender Schäden notwendige Asphaltarbeiten im Bereich des Kreuzungsknotens.

 

Die Baumaßnahme wird in mehreren Abschnitten realisiert. Es erfolgt eine halbseitige Sperrung der B169. Der Verkehr wird per Lichtsignalanlage geregelt.
Die Marienstraße muss vor der Oberschule Bergstadt Schneeberg für den Verkehr gesperrt werden. Eine Ausfahrt auf bzw. eine Einfahrt von der B169 ist daher nicht möglich. Nach Beendigung der Bauarbeiten am Kreuzungsknoten B169/Marienstraße werden sich im Jahr 2025 Asphaltarbeiten auf der B169 ab Einmündung Priesterstraße bis nach dem Neustädtler Stadtteich anschließen. Zur konkreten Zeitschiene und den verkehrlichen Einschränkungen werden wir noch informieren!

Federführend für das Projekt zeichnet das Landesamt für Straßenbau und Verkehr unter Beteiligung der Stadt Schneeberg und den Versorgungsunternehmen.

 

Kontakte:

 

Wolfgang Günther & Söhne GmbH & Co. KG
Tel.-Nr. 03760 32035
Landesamtes für Straßenbau und Verkehr
Tel.-Nr. 0371 4660-2212 
Stadtverwaltung Schneeberg
Tel.-Nr. 03772 356-120

 

Alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die kommenden bauzeitlichen Einschränkungen und besonders um umsichtige Fahrweise im Bereich der Baustelle gebeten!

 

Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes gemäß Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger.

 

 

 

 

Weitere Informationen