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Bundesweiter Warntag am 12. September 2024

Warntag am 12.09.2024 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Warntag am 12.09.2024


Am Donnerstag (12.09.2024) ist es wieder soweit: zum mittlerweile vierten Mal nach 2020, 2022 und 2023 findet der bundesweite Warntag statt. An diesem beteiligt sich alle staatlichen Ebenen, also neben dem Bund, auch die Länder und Kommunen. Um 11:00 Uhr wird an diesem Tag das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) den Probealarm über alle verfügbaren Kanäle auslösen. Um 11:45 Uhr wird die Entwarnung folgen.


Was passiert am Bundesweiten Warntag?

Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.

Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender und App-Server) geschickt.

Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (zum Beispiel Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.

Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.


Wer ist verantwortlich für den Bundesweiten Warntag?

Bund und Länder bereiten den jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor.

Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
 

 

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