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Glück

auf!

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Schulanfang

SCHULANMELDUNG 2025/26

 

 

Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2025/26

 

Ihr Kind ist zwischen dem 01. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 geboren? Dann wird es mit Beginn des Schuljahres 2025/26 schulpflichtig. Wir freuen uns!

 

 

 

 

 

 

Anmeldetermine

 

  • Montag, den 12.08.2024 von 07:30 bis 17:00 Uhr

  • Mittwoch, den 28.08.2024 von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Sollte kein Termin passend sein, kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat: 03772/20813

 

Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes 

  • Personalausweis der Anmeldenden

  • Impfausweis zum Nachweis vom Masernschutz bzw. Nachweis einer Kontraindikation gem. Paragraph 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz.


Die Anmeldung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
Sollte ein Elternteil die Anmeldung nicht unterschreiben können, ist bei gemeinsamen Sorgerecht eine Vollmacht des fehlenden Elternteils vorzulegen. Er bestätigt darin, dass der anwesende Elternteil die Anmeldung in seinem Namen vornimmt. Bei Alleinerziehenden oder Getrenntlebenden ist ein aktueller Bescheid über das zugesprochene Sorgerecht mitzubringen.

 

Damit keine langen Wartezeiten entstehen, führen wir KEINE Schulaufnahmetests mit den zukünftigen Schulanfängern durch. Ihr Kind muss daher nicht mit zur Schulanmeldung kommen.


Für eine spielerische Feststellung des Lernstandes und für ein kurzes Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen Hinweise zum Entwicklungsstand Ihres Kindes geben möchten, laden wir Ihr Kind und Sie zu einem gesonderten Termin ein. Wir vereinbaren den Termin zur Schulanmeldung.
Die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung erfolgt durch Kinder- und Jugendärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie werden dazu extra kontaktiert.
 

Wann muss bzw. kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden?

 

Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.


Sollte ihr Kind bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, KÖNNEN Sie Ihr Kind zur Einschulung anmelden.


Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn Ihr Kind den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzt. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleiterin.
Sollten sie für Ihr Kind den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft anstreben, melden Sie uns dies bitte ebenfalls (siehe Formular).